@ Reinhard Fischer
[#8] Mit dem Zuschlag erlöschen m.E. alle Verpflichtungen aus den unterliegenden Geboten.So ist es.
Es gibt oder gab bei manchen Auktionshäusern zwar den Passus "Der Bieter ist an sein Gebot 6 Wochen gebunden", aber ich habe so meine Zweifel, ob das rechtlich wirklich zulässig ist. Dieser Passus bezieht sich auf Gebote, die unter Vorbehalt zugeschlagen wurden.