@ tobi125
[#15]Dazu ist im neuen Heft des "Philatelic Journalist", dem Magazin der AIJP, ein sehr detaillierter Artikel von Wolfgang Massen drin. Fakt ist, die Mi-Nummern sind NICHT geschützt, bei Veröffentlichungen wo einige Nummern verwendet werden kann man die problemlos verwenden, bei der Ausgabe neuer kompletter Kataloge und Verwendung der Mi-Nummern sollte man zumindest Michel Bescheid geben.