@ Sennahoj
[#1] Ich glaube mich erinnern zu können, dass es nicht erlaubt war diesen Brief mit dem Sonderstempel zu entwerten oä. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.Auch wenn der Stempelabschlag wie ein Sonderstempel wirkt, würde ich ihn doch für einen gewöhnlichen Ortswerbestempel halten. Dafür spricht m.E., dass das Datum vom Oktober ist.
Beste Grüsse!
Lars